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   BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95   

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BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95 (https://dejure.org/1995,19869)
BSG, Entscheidung vom 14.08.1995 - 11 BAr 1/95 (https://dejure.org/1995,19869)
BSG, Entscheidung vom 14. August 1995 - 11 BAr 1/95 (https://dejure.org/1995,19869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Unzureichende Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Beweisführung - Bestehen eines Teilzeitarbeitsmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95
    Vorliegend müßte die Klägerin danach schlüssig darlegen, daß sie im Berufungsrechtszug einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und dieser in der Sitzungsniederschrift protokolliert oder im Tatbestand des Berufungsurteils aufgeführt worden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 64 und SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

    Soweit die Klägerin auf im Berufungsverfahren verfaßte Schriftsätze Bezug nimmt, fehlt es an der hinreichenden Bezeichnung, denn diese Schriftsätze enthalten lediglich Beweisantritte iS der §§ 373, 402 Zivilprozeßordnung, § 202 SGG (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches

    Auszug aus BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95
    Wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) gerügt, muß vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil darauf beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36 sowie BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95
    Wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) gerügt, muß vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil darauf beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36 sowie BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95
    Gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG muß der Verfahrensmangel bezeichnet, dh in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen schlüssig dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 BU 107/93

    Beweisantrag - Gutachten - Expositionsbedingungen - Rekonstruirbarkeit

    Auszug aus BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95
    Das ist dann der Fall, wenn sich das LSG aus seiner rechtlichen Sicht hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (vgl BSG SozR 3-1500 § 103 Nr. 9).
  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 12/78

    Teilzeitarbeit - Arbeitsmarkt - Üblichkeit von Lage und Verteilung - Fingierter

    Auszug aus BSG, 14.08.1995 - 11 BAr 1/95
    Soweit die Klägerin ihre Beschwerde darauf stützt, das Urteil des LSG weiche von der Entscheidung des BSG SozR 4100 § 103 Nr. 23 ab, so daß deshalb die Revision zuzulassen sei (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG), hat sie die Abweichung nicht gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG bezeichnet.
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